SV Auslandschadenschutz
Der Auslandschadenschutz greift, wenn Sie mit Ihrem Auto im Ausland an einem Unfall beteiligt sind.
Details zum Auslandschadenschutz
Der Auslandschadenschutz greift, wenn Sie mit Ihrem Auto im Ausland an einem Unfall beteiligt sind.
Umfassende Informationen finden Sie in den Produkt- und Verbraucherinformationen und den Versicherungsbedingungen.
Wer ist der Versicherer?
Die SV SparkassenVersicherung
Wer kann sich versichern?
Der Fahrzeughalter oder Versicherungsnehmer kann den Auslandschadenschutz für das jeweilige Fahrzeug abschließen.
Was ist abgesichert?
Wenn Sie auf einer Reise im Ausland mit Ihrem Fahrzeug unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt werden, gleicht die SV Ihren Schaden nach deutschem Recht aus, sofern der ausländische Schädiger haftet. Ihre Schadenersatzansprüche können Sie dabei direkt an die SV stellen.
Was ist nicht abgesichert?
- Vorsätzlich und widerrechtlich herbeigeführte Schäden
- Teilnahme an behördlich genehmigten kraftfahrtsportlichen Veranstaltungen, bei denen es auf Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt.
- Erdbeben, Kriegsereignisse, innere Unruhen, Maßnahmen der Staatsgewalt.
- Schäden durch Kernenergie.
Wo gilt der Schutz?
Versicherungsschutz besteht in den Ländern der Europäischen Union, ausgenommen Deutschland, sowie in Andorra, Liechtenstein, Monaco, Norwegen und der Schweiz.
Wie lange gilt der Versicherungsvertrag?
Sie können den Auslandschadenschutz für einen Zeitraum von einem Tag bis zu 28 Tagen abschließen.